Beantragen Sie jetzt Ihr kostenloses Pflegepaket für die häusliche Pflege und sparen so 480 Euro pro Jahr!
- Pflegegrad 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 ist vorhanden.
- Der zu Pflegende wohnt zuhause oder in einer Wohngemeinschaft.
- Der zu Pflegende wird von einer privaten Person oder einem ambulanten Pflegedienst zuhause betreut.
Kostenlose Hilfsmittel beantragen war noch nie so einfach!
Was ist das Pflegepaket?
Das Pflegepaket beinhaltet die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 € / Monat an pflegebedürftige Menschen. Wir übernehmen für Sie den Prozess der Kostenübernahme-Freigabe durch die Pflegekasse. Alles was Sie dafür tun müssen ist unser Formular auszufüllen und uns per Post zukommen zu lassen.
Das Pflege-Paket enthält verschiedene Hilfsmittel, die Sie bei der täglichen Betreuung eines Pflegebedürftigen zuhause unterstützen. Von Einmalhandschuhen über Bettschutzeinlagen bis hin zu Schutzschürzen– das Paket bietet Ihnen diverse Produkte, die Ihnen die tägliche Arbeit mit Ihrem Pflegebedürftigen erleichtern.
Weil jede Pflege individuell auf die Bedürfnisse des Menschen abgestimmt sein muss, haben Sie die Möglichkeit, über SunaCare zwischen sechs unterschiedlichen Varianten zu wählen. Jeden Monat können Sie sich – je nach Verbrauch und Bedarf – für ein neues Paket entscheiden. Alle enthaltenen Produkte weisen eine hohe Qualität auf.
Wer hat einen Anspruch auf unser Pflegepaket
Einen Anspruch auf Deutschlands Pflegepaket hat jede pflegebedürftige Person, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
1.) Pflegegrad 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 ist vorhanden
2.) der zu Pflegende wohnt zuhause oder in einer Wohngemeinschaft
3.) der zu Pflegende wird von einer privaten Person oder einem ambulanten Pflegedienst zuhause betreut.
Ihr Pflegehilfsmittelanspruch ist unabhängig von der Höhe der Pflegestufe.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im §40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt und besagt, dass „Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln [haben], die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen […]“.
Versicherte haben somit einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat.
Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen war noch nie so einfach!
Wie unterstützt pflegepaket.bayern?
Das Pflege-Paket ist eine tolle Erleichterung für alle, die die häusliche Pflege für Ihre Angehörigen organisieren. So hilft die praktische, kostenfreie Lieferung des Pflege-Pakets nach Hause die doppelte Belastung der Pflegenden durch Pflege und Arbeit vereinbaren zu können. Beispielsweise können Eltern, die ein krankes Kind zu Hause pflegen die Zeit, die normalerweise durch den Einkauf in einer Drogerie oder einem Sanitätshaus verloren geht, in der Familie verbringen.
Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch die große finanzielle Unterstützung. 12 Monatspakete zu jeweils 40 Euro heißt schließlich 480 Euro Ersparnis pro Jahr! Und der bürokratische Aufwand wird für Sie dabei so gering wie möglich gehalten. Denn wir reichen Ihren Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse ein und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Ihr gesetzlicher Anspruch
- Der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 EUR pro Monat ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt.
- Nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 31,00 EUR im Monat. Sie benötigen kein Rezept und die Kosten werden monatlich bis zu einer Höhe von 31,00 EUR von der zuständigen Pflegekasse übernommen.
- Sie müssen nur das Antragsformular ausfüllen, den Rest übernehmen wir für Sie kostenlos. Wir reichen Ihren Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse ein und Sie erhalten im Falle einer Bewilligung direkt Ihr erstes kostenloses Pflegepaket.
- Die Bewilligung gilt meist für unbestimmte Zeit oder zumindest für ein Jahr bis Sie erneut einen Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel stellen müssen.
1. Voraussetzung
Sobald eine Pflegegrad von 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt haben Sie die erste Voraussetzung erfüllt. Seit dem 1. Januar 2013 besteht auch Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 0, wenn der Zupflegende eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweist.
2. Voraussetzung
Zweitens muss die pflegebedürftigte Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Kein Anspruch besteht für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen wie Altenheime. Auch wenn Sie von einem Angehörigen und einem Pflegedienst gepflegt werden, besitzen Sie diesen Anspruch.
Kostenlose Pflegepakete erleichtern die heimische Betreuung
In der letzten Zeit wurde viel über die Probleme gesprochen, unter denen die Pflege von hilfsbedürftigen Personen in Deutschland leidet. Dass Pflegeheime in einer populären TV-Sendung an den Pranger gestellt wurden, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs medialer Berichterstattung. Auch unter dem Eindruck dieser Meldungen versuchen Viele, sich in Eigenregie um ihre Angehörigen zu kümmern.
Diesen Ansatz unterstützt ein politisches Reformpaket, dass die Pflege dort erleichtern soll, wo Pflegebedürftige die persönlichste Unterstützung erhalten: Zuhause, durch die Familie. Wie es mit abstrakten Regelwerken so häufig ist, steckt auch hier die konkrete Hilfe im Detail. Denn seit dem 1. Januar 2015 ist es möglich, kostenlose Pflegepaketezu beantragen. Wenn auch limitiert auf 40 Euro, bilden diese kostenlosen Pflegehilfsmittel einen zentralen Baustein im Aufbau der häuslichen Pflege.
Auf der Suche nach einem Anbieter für kostenlose Pflegepakete sollte darauf geachtet werden, dass das Unternehmen nicht nur den Versand der kostenlosen Pflegehilfsmittel übernimmt, sondern sich auch um den Kontakt mit der Pflegekasse kümmert. Im Idealfall übernimmt der Anbieter sogar mögliche gesetzliche Zuzahlungsforderungen durch die Pflegekasse.
Sollte die Entscheidung auf die häusliche Pflege fallen, ist die Beantragung kostenloser Pflegehilfsmittel nur folgerichtig. Denn diese kostenlosen Pflegepakte helfen den Angehörigen, ihren Verwandten zu helfen.
Steinhagener Familienbetrieb setzt Versprechen des Gesundheitsministers um / Pilotphase beendet
Am 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die boncura GmbH & Co. KG aus Steinhagen stellt ab Februar sicher, dass Pflegebedürftigen die ihnen zustehenden Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Eine Pilotphase ist bereits erfolgreich abgeschlossen.
Die boncura GmbH & Co. KG aus Steinhagen unterstützt Pflegebedürftige und betreuende Personen ab dem kommenden Monat mit ihren Pflegepaketen dabei, aus einem abstrakten Gesetz konkrete Hilfe werden zu lassen. Jeder, der häusliche Pflege benötigt und eine der Pflegestufen 0, I, II oder III besitzt, kann hier bis zu 480 Euro pro Jahr sparen, wenn er die angebotenen Pflegepakete von boncura in Anspruch nimmt.
Denn durch das Gesetz steht Pflegebedürftigen, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben, künftig ein gesetzlicher Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat zu. Voraussetzung ist, dass sie von einer Privatperson oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Alle Pflegestufen profitieren hiervon.
Bereits seit 1994 kümmert sich der ostwestfälische Familienbetrieb fachmännisch um die Versorgung von Pflegebedürftigen mit Reha-Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Pflegebetten. Die nun erfolgende Erweiterung des Angebots um Pflegepakete ist für Geschäftsführer Philipp Georg Schwarze daher nur folgerichtig: „Hier greifen wir auf vorhandene Vertriebsmöglichkeiten zurück, so dass wir eine schnelle und serviceorientierte Abwicklung garantieren können.“
Bei boncura setzt man seit langem auf das Konzept „Alles aus einer Hand“. Dabei steht der direkte und vertrauensvolle Kontakt zu den Menschen an erster Stelle. So steht den Antragstellenden neben den bekannten Kontaktmöglichkeiten per Post, Telefon, und E-Mail auch eine Vor-Ort-Beratung zur Seite.
Die Zielrichtung ist von Beginn an, Pflegebedürftige deutschlandweit mit den Pflegepaketen zu beliefern. Daher erklärt sich auch der Name des neu geschaffenen Portals deutschlands-pflegepaket.de. Hierüber können die Pflegepakete, wahlweise bestehend aus saugenden Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Einwegschutzschürzen und Einmalhandschuhen, beantragt werden.
Ist das passende Pflegepaket einmal ausgewählt und das Antragsformular ausgefüllt, übernimmt boncura den weiteren Prozess in vollem Umfang: von der Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse bis zum Versand des in Eigenregie zusammengestellten Pakets.
Der Clou: Falls die Krankenkasse eine gesetzliche Zuzahlung einfordern sollte, wird diese vollständig von boncura übernommen. Für die Antragstellenden entstehen in keinem Fall Kosten. Übrigens ist ein monatlicher Wechsel des Pflegepakets ebenso einfach möglich wie die monatliche Kündigung der Belieferung mit Pflegehilfsmitteln.
„Zielsetzung war es, ein unkompliziertes Produkt anzubieten, welches für den Endkunden vom Bestellprozess bis hin zur bedarfsgerechten Kündigung äußerst simpel und transparent gestaltet ist“, resümiert Herr Schwarze.
Quellen:
Pressemitteilung des BMG. 15.01.15
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2015/2015_01/1501 02_PM_01_Pflegeleistungshelfer.pdf
Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetz I. 15.01.15
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/T abellen_Plegeleistungen_BRat_071114.pdf